EU-Kommission bestätigt: Runderneuerte Reifen sind taxonomiekonform – Meilenstein für nachhaltige Mobilität

AZUR FINDET WEGE UND LÖSUNGEN FÜR EINEN ÖKOLOGISCH UND ÖKONOMISCH SINNVOLLEN REIFEN-KREISLAUF

EU-Kommission bestätigt: Runderneuerte Reifen sind taxonomiekonform – Meilenstein für nachhaltige Mobilität

Die EU-Kommission hat offiziell bestätigt, dass runderneuerte Reifen die Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung erfüllen. Damit ist ihr Einsatz auch für Unternehmen möglich, die an die Anforderungen nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten gebunden sind. Die Allianz Zukunft Reifen (AZuR) und der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) begrüßen diese Klarstellung als wichtigen Schritt für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Reifensektor und als starkes Signal für Ressourcenschonung, CO₂-Einsparung und Klimaschutz im Straßenverkehr. Ein aktuelles Beispiel für das wachsende Vertrauen in das Runderneuerungspotenzial ist die Eröffnung eines neuen Werks durch AZuR-Partner Marangoni in Wales.

 

Die EU-Kommission hat auf Anfrage des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) und des europäischen Dachverbands BIPAVER offiziell bestätigt, dass runderneuerte Reifen im Sinne der EU-Taxonomieverordnung als konform einzustufen sind. Damit können sie auch von Unternehmen eingesetzt werden, die sich bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen an den Vorgaben der EU-Taxonomie orientieren müssen – etwa im Verkehrs- und Logistiksektor.

 

EU-Kommission schafft Sicherheit bei der nachhaltigen Reifenwahl

Die Taxonomie-Verordnung der EU (VO 2020/852) bewertet wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit. Für den Straßenpersonen- und -güterverkehr definieren die ergänzenden Verordnungen (EU) 2021/2129 und 2023/2485 unter anderem Anforderungen an „geeignete Bereifung“. Diese beinhalten:

  • die beste Kategorie beim externen Rollgeräusch
  • eine der beiden besten Klassen beim Rollwiderstand laut Reifenkennzeichnungsverordnung (VO 2020/740)

 

Da runderneuerte Reifen bislang nicht in die EU-Reifenkennzeichnungs­verordnung (VO 2020/740) integriert sind, fehlten diese Labelwerte – was viele Anwender verunsicherte und den Einsatz trotz ökologischer Vorteile verhinderte. Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/2486, die technische Bewertungskriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung definiert, schafft die EU nun Klarheit:

 

Im Abschnitt „5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren“, Unterpunkt „5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“, werden runderneuerte Reifen ausdrücklich von den Reifenlabel-Anforderungen ausgenommen. Damit ist eindeutig: Runderneuerte Reifen sind im Sinne der EU-Taxonomie nachhaltig und rechtskonform einsetzbar.

 

„Diese Bestätigung ist ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz und die Ressourcenschonung im Straßenverkehr“, erklärt Christina Guth, Netzwerkkoordinatorin der Allianz Zukunft Reifen (AZuR). „Gleichzeitig erfüllt die Entscheidung eine zentrale Forderung von AZuR, die darauf abzielt, die Zukunftsfähigkeit der Runderneuerung als Schlüsselelement der Reifen-Kreislaufwirtschaft abzusichern.“

 

Signal für das wachsende Vertrauen in die Runderneuerung von Marangoni

Ein aktuelles Signal für das wachsende Vertrauen in die Runderneuerung kommt vom AZuR-Partner Marangoni, der kürzlich ein neues Werk in Wales eröffnet hat. Die modernisierte Tuf Treads-Fabrik in Llantrisant steht für zukunftsweisende Investitionen in nachhaltige Mobilität und den strategischen Ausbau der Runderneuerung in Europa. Marangoni setzt damit ein deutliches Zeichen für die wirtschaftliche und ökologische Relevanz dieser Technologie.

 

Ökologische und ökonomische Vorteile der Runderneuerung rechtssicher nutzen

Für AZuR ist die Entscheidung der EU ein starkes Signal: Ein nachhaltiges Reifenmanagement ist möglich – ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich attraktiv und nun auch regulatorisch abgesichert. Runderneuerte Reifen werden für fast alle Fahrzeugarten und Einsatzbereiche hergestellt. Ihre Laufflächenprofile entsprechen denen von Neureifen. Sie durchlaufen zahlreiche Sicherheits- und Qualitätskontrollen und erfüllen die hohen Anforderungen der ECE R109/108. Die Profilvarianten decken alle Einsatzbereiche und Achspositionen ab.

 

Nach einer AZuR/DBU-Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT spart die Runderneuerung von Reifen über 60 Prozent CO2-Emissionen, rund zwei Drittel der Rohstoffe und 50 Prozent Energie gegenüber der Neureifenherstellung. Die Runderneuerung von Reifen trägt außerdem dazu bei, Abfälle zu vermieden und natürliche Ressourcen zu schonen.

 

Eine aktuelle Leistung-Kosten-Analyse von AZuR ergab: Die Runderneuerung zahlt sich für Flottenbetreiber aus. Als Referenz-Szenario diente der dreifache Einsatz eines Premium-Neureifens. Mit der zweifachen Runderneuerung eines Premium-Nfz-Neureifens erzielte die Relation der Laufleistung zu den Kosten den mit Abstand besten Wert. Bei identischer Qualität, Sicherheit und Laufleistung können die Bereifungskosten in diesem Szenario um fast 30 Prozent gesenkt werden. Durch die Runderneuerung eigener Karkassen sparen Betriebe zudem die Entsorgungskosten.

 

Die offizielle Stellungnahme der EU-Kommission steht BRV-Mitgliedern ab sofort im Servicebereich der BRV-Website zur Verfügung: www.bundesverband-reifenhandel.de/mitglieder/service/recht/gesetze-verordnungen

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